Aufnahme
Die Aufnahme in die Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V. (S.G.A.) erfolgt nur nach Vorlage eines schriftlichen Aufnahmeantrages und auf Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft (Probejahr) beginnt am Tage des Vorstandsbeschlusses über den Aufnahmeantrag.
Probejahr
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgt die Mitgliedschaft zunächst für ein Jahr auf Probe.
Nach Ablauf des Probejahres entscheidet der Vorstand über die endgültige Mitgliedschaft.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr 110,- € für Ehe-Partner ab dem 18. Lebensjahr 55,- €
Die 1. Hälfte der Aufnahmegebühr ist beim Beginn des Probejahres, die 2. Hälfte bei der endgültigen Aufnahme nach Ablauf des Probejahres zu entrichten.
Für Schüler und Jugendliche wird die Aufnahmegebühr in dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres fällig. Auf schriftlichen Antrag kann diese Gebühr in 2 Raten innerhalb eines Jahres gezahlt werden.
Mitgliedsbeiträge
Jahresbeiträge für Vollmitglieder ab dem 18. Lebensjahr 54,- € für Ehe-Partner ab dem 18. Lebensjahr 31,- € für Schüler / Jugendliche ab 7. bis einschl. 17. Lebensjahr 30,- €
Schülern, Auszubildenden und Studenten wird der Beitrag auf schriftlichen Antrag auf den Satz für Jugendliche ermäßigt.
Einzugsermächtigung
Die Aufnahme in die S. G. Abenheim erfolgt nur, wenn mit dem Aufnahmeantrag eine Einzugsermächtigung der Beiträge, der Aufnahmegebühr und ggfs. der Jahresstandgebühr von einem Bankkonto abgegeben wird.
Standgelder
Jahresstandgebühr für Großkaliber- / Kleinkaliber- / Luftdruckwaffen
für Schützen / innen ab dem 18. Lebensjahr 50,- € / 30,- € / 20,- € Die höhere Standgebühr schließt die niedere Standgebühr mit ein.
Tagesstandgebühren und sonstige Gebühren sind beim Wirt zu erfragen bzw. dem Aushang zu entnehmen.
Arbeitseinsatz
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 haben alle arbeitsfähigen aktiven Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zur Instandhaltung der Gebäude, Stände und Außenanlagen jährlich eine Arbeitsleistung von 10 Stunden zu erbringen. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine Ersatzleistung von 10,00 € pro Stunde erhoben. Die Ersatzleistung wird mit dem Beitrag eingezogen. Als aktiv gilt jedes Mitglied, das die Anlagen der SGA mindestens einmal jährlich zur Ausübung des Schießsportes nutzt. (ausgenommen Ostereierschießen oder Königsschießen) Die Arbeitseinsätze werden rechtzeitig durch Aushang im Schützenhaus bzw. durch die Vereinsmitteilungen bekannt gegeben.
Schießtrainingstage
Mittwoch ab 18.00 Uhr Gleichzeitig geselliges Beisammensein im Schützenhaus.
Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr- während der Sommerzeit ab 13.00 Uhr- während der Winterzeit
Sonntagvormittag ab 9.00 Uhr
Die genauen Zeiten und Disziplinen sind dem Aushang im Schützenhaus und auf den Schießständen zu entnehmen.
Vereinsgaststätte
Den Mitgliedern und Gastschützen / innen steht die Vereinsgaststätte zur Verfügung.
Die Gaststätte ist nicht öffentlich. Die Öffnungszeiten sind durch Aushang bekannt gemacht.
Für alle Mitglieder bzw. Gäste sind bindend:
1. Die Satzung der Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V.
2. Die Sportordnung vom Deutschen Schützenbund e.V.
3. Die Sportordnung vom Bund Deutscher Sportschützen e.V.
4. Die Hausordnung der Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V.
Für weitere Fragen stehen die Mitglieder des Vorstandes der Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V. gerne zur Verfügung.
Stand März 2016
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