Schützengesellschaft 1968  Abenheim e.V.

Informationen für alte und neue Mitglieder

Was ein Mitglied wissen sollte ...

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 Aufnahmeantrag
 

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 Einzugsermächtigungt
 

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Satzung der SGA

 

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 Infoblatt zur 
 Mitgliedschaft

Aufnahme

Die Aufnahme in die Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V. (S.G.A.) erfolgt nur nach Vorlage eines schriftlichen Aufnahmeantrages und auf Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft (Probejahr) beginnt am Tage des Vorstandsbeschlusses über den Aufnahmeantrag.
 

Probejahr

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgt die Mitgliedschaft zunächst für ein  Jahr auf Probe.

Nach Ablauf des Probejahres entscheidet der Vorstand über die endgültige Mitgliedschaft.

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr  110,- €
                                             für Ehe-Partner ab dem 18. Lebensjahr    55,- €

Die 1. Hälfte der Aufnahmegebühr ist beim Beginn des Probejahres,
die 2. Hälfte bei der endgültigen Aufnahme nach Ablauf des Probejahres zu entrichten.

Für Schüler und Jugendliche wird die Aufnahmegebühr in dem Monat der Vollendung des
18. Lebensjahres fällig.
Auf schriftlichen Antrag kann diese Gebühr in 2 Raten innerhalb eines Jahres gezahlt werden.

Mitgliedsbeiträge

Jahresbeiträge für Vollmitglieder           ab dem 18. Lebensjahr  54,- €
                            für Ehe-Partner           ab dem 18. Lebensjahr  31,- €
       für Schüler / Jugendliche ab 7. bis einschl. 17. Lebensjahr  30,- €

Schülern, Auszubildenden und Studenten wird der Beitrag auf schriftlichen Antrag
auf den Satz für Jugendliche ermäßigt.

Einzugsermächtigung

Die Aufnahme in die S. G. Abenheim erfolgt nur, wenn mit dem Aufnahmeantrag eine
Einzugsermächtigung der Beiträge, der Aufnahmegebühr und ggfs. der Jahresstandgebühr
von einem Bankkonto abgegeben wird.

Standgelder

Jahresstandgebühr für Großkaliber- / Kleinkaliber- / Luftdruckwaffen

für Schützen / innen ab dem 18. Lebensjahr   50,- €  / 30,- €  /  20,- €
Die höhere Standgebühr schließt die niedere Standgebühr mit ein.

Tagesstandgebühren und sonstige Gebühren sind beim Wirt zu erfragen bzw. dem Aushang zu entnehmen.

Arbeitseinsatz

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 haben alle arbeitsfähigen aktiven Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zur Instandhaltung der Gebäude, Stände und Außenanlagen jährlich eine Arbeitsleistung von 10 Stunden zu erbringen. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine Ersatzleistung von 10,00 € pro Stunde erhoben.      Die Ersatzleistung wird mit dem Beitrag eingezogen. Als aktiv gilt jedes Mitglied, das die Anlagen der SGA mindestens einmal jährlich zur Ausübung des Schießsportes nutzt. (ausgenommen Ostereierschießen oder Königsschießen)
Die Arbeitseinsätze werden rechtzeitig durch Aushang im Schützenhaus bzw. durch die Vereinsmitteilungen bekannt gegeben.

Schießtrainingstage

Mittwoch                 ab 18.00 Uhr
Gleichzeitig geselliges Beisammensein im Schützenhaus.

Samstagnachmittag  ab 14.00 Uhr- während der Sommerzeit
                                ab 13.00 Uhr- während der Winterzeit

Sonntagvormittag     ab   9.00 Uhr

Die genauen Zeiten und Disziplinen sind dem Aushang im Schützenhaus und auf den Schießständen zu entnehmen.

Vereinsgaststätte

Den Mitgliedern und Gastschützen / innen steht die Vereinsgaststätte zur Verfügung.

Die Gaststätte ist nicht öffentlich. Die Öffnungszeiten sind durch Aushang bekannt gemacht.

Für alle Mitglieder bzw. Gäste sind bindend:

 1. Die Satzung der Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V.

 2. Die Sportordnung vom Deutschen Schützenbund e.V.

 3. Die Sportordnung vom Bund Deutscher Sportschützen e.V.

 4. Die Hausordnung der Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V.

Für weitere Fragen stehen die Mitglieder des Vorstandes der Schützengesellschaft 1968
Abenheim e.V. gerne zur Verfügung.

Stand  März 2016